Rückvergütung von Massagekosten bei der Krankenkassa
Ein Teil der Kosten für ärztlich verordnete Massagebehandlungen werden von den Krankenkassen rückvergütet. Auskunft über die genaue Höhe der Kostenerstattung bekommen Sie direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Mein Tipp: Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenzusatzversicherung, ob Kosten übernommen werden!